In der Regel werden die Kosten für die Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen von der Privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe sowie der freien Heilfürsorge übernommen. Bitte informieren Sie sich in Ihrem eigenen Interesse dennoch vor Beginn der Behandlung über Ihre Versicherungskonditionen. Unabhängig von Ihrem Versicherungstarif erfolgt die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bereits das Erstgespräch ist kostenpflichtig.
Ich kann nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Sie können gerne die von mir erbrachte Leistung als Selbstzahler übernehmen. Angelehnt an die ärztliche Gebührenordnung (GOÄ) rechne ich 50 Minuten Verhaltenstherapie mit 134,06 € ab.
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